Doppelzahlungen?

Doppelzahlungen?
Gibt es bei Ihnen nicht? Ist bei Ihnen nicht möglich, weil ohne Bestellung bzw. Auftrag keine Rechnung gebucht werden kann und Workflow-Prozesse und eine automatische Rechnungserfassung Doppelbuchungen verhindern?

Richtig ist: Heutzutage sind Buchungsvorgänge in den Unternehmen weitgehend automatisiert. Dies gilt insbesondere für den Warenrechnungsbereich. Die Automatisierung reicht dabei von der automatischen Rechnungserfassung (Scannen) mit Übergabe der Rechnungsdaten an das Buchhaltungssystem, die Kombination von Beschaffungs- und Rechnungsmanagement durch elektronische Workflow-Prozesse bis hin zu vollautomatischen EDI-Verfahren ohne jegliche menschliche Intervention. 

Aber auch richtig ist: Trotz dieser ausgereiften internen Kontrollsysteme und einer sorgfältigen Arbeitsweise in der Buchhaltung – und das zeigen unsere einschlägigen Prüfungen – kommt es auch hier zu Fehlern, wie z. B. Doppelzahlungen. Doppelzahlungen gehören nach wie vor zu den häufigsten Fehlerursachen im Kreditorenbereich. Auch wenn der Fehlerbesatz durch den Einsatz solcher P2P-Systeme deutlich geringer geworden ist, ist er wirtschaftlich nach wie vor erheblich. Und im Kostenrechnungsbereich ist die Fehlerquote noch höher, da hier P2P-Systeme nur zum Teil oder in reduziertem Umfang zum Einsatz kommen. 

Das Risiko von Überzahlungen aufgrund von Doppel- oder gar Mehrfachbuchungen von Rechnungen steigt mit der Unternehmensgröße und der damit verbundenen Zunahme an Komplexität und Datenaufkommen in der Buchhaltung sogar stark an. Doppelzahlungen aufgrund fehlerhafter Buchungsvorgänge stellen somit ein Geschäftsrisiko dar, das sich direkt auf Ihr Ergebnis auswirkt. 

Unser Prüfungsansatz

Wir haben uns darauf spezialisiert, Doppel- und Mehrfachzahlungen zu finden und die damit für Sie verbundenen, zusätzlichen Ertragspotentiale zu erschließen – und dies mit einem für Sie sehr geringen internen Aufwand, da wir

  • (falls nicht ausdrücklich gewünscht) keine Inhouse-Prüfung machen (Sie also in Ihren täglichen Arbeitsabläufen nicht gestört werden),
  • Ihnen das Programm für die notwendige Datenextraktion kostenfrei zur Verfügung stellen können,
  • uns auch um die Betragsrückführung und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand kümmern.


Auch bringen wir unsere Erfahrung (und die Fehlerursachen von möglichen Doppelzahlungen in Ihrer Organisation) in einem abschließenden Beratungsteil so ein, dass bei Ihnen das Risiko von künftigen Doppelzahlungen nachhaltig verringert wird.


Wir prüfen dabei nicht in Stichproben, sondern analysieren Ihre Buchungen zu 100%, und dies

  • organisationsübergreifend
  • buchungsperiodenübergreifend und
  • unabhängig von der Buchungsanzahl.

Unser Honorar

Unser Honorar ist (überwiegend oder ausschließlich) erfolgsabhängig, d. h. wir profitieren nur an den tatsächlich aufgrund unserer Tätigkeit erfolgreich zurückgeforderten Beträgen.

Die Erfolgsbeteiligung kommt natürlich nicht zum tragen, wenn Beträge uneinbringlich (wie z. B. aufgrund von Insolvenz des Lieferanten) oder nur schwerlich zurückzuführen sind (Rückzahlungsverweigerung durch den Lieferanten, nicht eindeutig beleg- oder nachvollziehbare Vorgänge u. ä.). Nur das, was letztlich bei Ihnen als Rückzahlung oder Verrechnung verbucht werden kann, ist honorarfähig.

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