Baurevision

externe Baurevision

Sind Baukostensteigerungen, Bauzeitverzögerungen und Baumängel Naturgesetze? Natürlich nicht! Aber wie lassen sich solche Abweichungen dann effektiv verhindern? Eine rechtzeitige und vor allem zielgerichtete Baurevision kann Ihnen dabei helfen. Doch was heißt in diesem Zusammenhang rechtzeitig und zielgerichtet? Und genügt es nicht, einfach einen Projektsteuerer einzusetzen?

Unzählige Praxisbeispiele belegen, dass dies oftmals nicht ausreicht. Während die Projektsteuerung immer das "Große und Ganze" im Auge behalten muss, das gesamte Bauprojekt mit allen an der Planung und an der Bauausführung Beteiligten, kann die Baurevision punktuell, d. h. zielgerichtet immer dort tätig werden, wo Abweichungen drohen oder Schadensbegrenzungen nötig werden.

Eine in diesem Sinne verstandene, moderne Baurevision kann also mehr sein als die klassische Ausschreibungs-, Vergabe- oder Abrechnungsprüfung nach Fertigstellung des Bauvorhabens (für die wir Ihnen natürlich auch jederzeit gerne zur Verfügung stehen).

Unser Ansatz

Änderungsmöglichkeiten und -kosten im Bauprozess

Ein Bauprojekt ist immer dann erfolgreich, wenn die über die 3 Zielgrößen Kosten, Zeit und Inhalte /Leistungsumfang definierten Qualitäten (und damit die Erwartungen des Auftraggebers) erreicht werden. Eine Änderung an einer dieser 3 Steuergrößen während des Planungs- oder Bauprozesses führt automatisch zu Änderungen an einer oder beiden anderen Größen. Ändert man beispielsweise den Projektumfang, hat dies zwangsläufig Einfluss auf die Kosten (und ggf. auch auf die Zeit).

Doch je später in einem Bauprojekt Änderungen vorgenommen werden, desto höher sind die mit diesen Änderungen verbundenen Folgekosten. Änderungen - und damit auch notwendig werdende Korrekturen - sollten also möglichst frühzeitig veranlasst werden.

Und genau darin liegt unser Ansatz:

Als externer Dienstleister können wir Sie in Ihrem IKS /Ihrer Projektsteuerung schon sehr früh punktuell unterstützen und ergänzende Prüfungen für Sie durchführen, bevor "das Kind in den Brunnen gefallen ist". Das kann u. U. schon zum Zeitpunkt der Auswahl bzw. Beauftragung des Architekten oder der Fachplaner sein. Um Ihr Bauvorhaben von vorne herein „auf die richtige Schiene zu setzen“, sollten Sie also über ergänzende Kontroll- und Beratungsfunktionen rechtzeitig nachdenken - je früher, desto besser!

Ein Praxisbeispiel

Beim Neubau eines Universitätsgebäudes in der niederrheinischen Tiefebene mit Labor-, Hörsaal-, Verwaltungsbereichen und Tiefgarage mit Baukosten im mehrstelligen Millionenbereich wurde die Tragwerksplanung über ein vorgeschaltetes VgV-Verfahren vergeben. Den Auftrag erhielt eine Ingenieurgesellschaft, die auf Basis eines von ihr geplanten Vergleichsprojektes den notwendigen Leistungsumfang und den diesbezüglichen eigenen Aufwand offenbar gut abschätzen konnte.

Tatsächlich aber war dieses "Vergleichsprojekt" nicht vergleichbar, was u. a. zu deutlich höheren Gründungskosten und einem deutlich höheren Planungsaufwand geführt hat. Die Auseinandersetzung hierüber musste letztlich gerichtlich entschieden werden.

Die Nichtvergleichbarkeit der beiden Bauvorhaben wäre durch ergänzende Prüfungen bereits im VgV-Verfahren erkennbar, der Streit zwischen Auftraggeber und Tragwerksplaner mit den daraus resultierenden Folgekosten und Bauzeitverzögerungen somit vermeidbar gewesen.

Exkurs: HOAI

HOAI Novellierung

Mit der HOAI-Novellierung zum 01.01.2021 ergeben sich sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite völlig neue Möglichkeiten aber auch Anforderungen in Bezug auf die Angebots- und Vertragsgestaltung.

Aber auch unabhängig von der Novellierung hält die HOAI einige "Fallstricke" parat, die sich auf die Honorare der Architekten und Ingenieure auswirken. Hätten Sie z. B. gewusst, dass die Planung für ein Baugrubenverbau, wenn er nicht Teil des Gebäudes ist (im Bild Variante A), als eigenes Objekt nach HOAI (und damit separat) honoriert wird, während im Fall B (Teil des Gebäudes) der Baugrubenverbau nur über die anrechenbaren Kosten Berücksichtigung im Honorar findet?

Sollten Sie also unsicher in Bezug auf die Prüfung oder Erstellung von Planungsangeboten und -verträgen sein, kommen Sie bitte auf uns zu. Wir beraten Sie (als Auftraggeber oder Auftragnehmer) hierzu gerne ausführlich*)
- zu Ihrer Sicherheit und der Ihrer Vertragspartner.

*) keine Rechtsberatung, diese darf nur durch Juristen erfolgen!

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